Terms & Conditions (in German)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Übersetzungsarbeiten stellen eine besondere Art der Dienstleistung dar, daher werden sie nur zu den nachstehenden Bedingungen ausgeführt. Anderslautende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt. Vereinbarungen, die von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder diese ergänzen, bedürfen der Schriftform.
1. Preise und Preisvereinbarungen
Der Berechnung wird das zum Zeitpunkt der Auftragsannahme gültige Angebot zugrundegelegt. Es gilt unsere aktuelle Preisliste. Je nach Schwierigkeit und/oder Beschaffenheit des Textes bzw. der Aufmachung der Übersetzung werden Aufpreise berechnet. Die angegebenen Preise verstehen sich exkl. Mehr-wertsteuer.
2. Zeilen
Die Zeilen- oder Wortzahl wird in der Zielsprache der Übersetzung ermittelt. Die Übersetzungshonorare werden nach Zeilen (eine Normzeile hat 52 Anschläge einschließlich Leerzeichen) oder Worten berechnet.
3. Nebenkosten
Für normale Postzustellungen, Faxe und Datenübertragungen wird pro Auftrag eine Pauschale berechnet. Für Postsendungen (außer Standardbrief) und besondere Wünsche wie Expresszustellung, Lieferung auf Diskette/CD, zusätzlicher Ausdruck der Übersetzung oder umfangreiche Faxsendungen werden die Unkosten in Rechnung gestellt.
4. Versand
Grundsätzlich wird die Urschrift der Übersetzung nach Fertigstellung mit der Rechnung und gegebenenfalls mit Diskette/CD auf dem Postweg und/oder per Fax und/oder per E-Mail an den Auftraggeber gesandt. Das Versandrisiko trägt der Auftraggeber.
5. Auftrag, Texteinstufung und Liefertermine
Der Auftragnehmer ist in der Annahme des Auftrages frei. Die Annahme / Ablehnung des Auftrages ist dem Auftraggeber gegenüber innerhalb von 48 Std. nach Auftragseingang zu erklären. Die Schwierigkeit eines Textes und die für die Übersetzung erforderliche Lieferzeit können erst nach eingehender Prüfung festgestellt werden. Im Übrigen sind Liefertermine nur verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt wurden. Die Auftragsannahme erfolgt erst nach Überprüfung des Textes und der Lieferzeit. Der Auftrag zur Übersetzung muss schriftlich erteilt werden. Auf Wunsch wird der Auftrag mit Preisangabe schriftlich bestätigt. Ferner ist der Auftragnehmer berechtigt, sich zur Erbringung der beauftragten Leistung sachkundiger Dritter (Erfüllungsgehilfen) zu bedienen. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, sind wir berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten o-der die Einräumung einer den Umständen angemessenen Nachfrist zu verlangen. Ist auch eine Lieferung bis zum Ende der Nachfrist nicht möglich, ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind in allen diesen Fällen ausgeschlossen. Mit der Erstellung der versendungsreifen Übersetzung und der Versendung auf dem vereinbarten Übersendungsweg ist der Auftrag erfüllt.
6. Sonderleistungen
Für nachträgliche Änderungen und Streichungen auf Wunsch des Auftraggebers, die nicht auf Fehlern des Übersetzers basieren, wird der Stundensatz lt. Preisliste zugrundegelegt. Die Durchsicht fremder Übersetzungen (Korrekturlesungen) wird entsprechend nach Zeitaufwand berechnet. Schwer lesbare Texte, fehlerhafte Manuskripte, schwer entzifferbare Handschriften und Fotokopien erfordern nach Absprache einen angemessenen Aufschlag auf den Grundpreis. Eilaufträge werden nach Vereinbarung bzw. Auftragslage gegen angemessenen Aufschlag ausgeführt. Wochenend- und Feiertagseilaufträge, deren Bearbeitung ausschließlich über das Wochenende bzw. über Feiertage erfolgt, werden entsprechend gegen angemessenen Aufschlag ausgeführt.
7. Mängel
Alle Übersetzungen werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung mit größtmöglicher Sorgfalt durchgeführt. Sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen mitgegeben werden, erfolgt die Übersetzung von Fachausdrücken in der allgemein üblichen Fassung. Bei druckfertigen Übersetzungen ist die Garantie von einer Korrekturlesung abhängig. Sollte wider Erwarten eine Übersetzung dennoch einen Mangel aufweisen, muss dies unverzüglich nach Entdeckung gemeldet werden. Dies muss schriftlich innerhalb von 6 Wochen ab Lieferung erfolgen, ansonsten gilt die Übersetzung als mangelfrei. Der Auftraggeber hat Anspruch auf eine mangelfreie Neuübersetzung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn dem Auftragnehmer keine Möglichkeit zur Nachbesserung der Übersetzung innerhalb angemessener Frist gewährt wird (§ 633 BGB). Korrekturen durch Dritte entbinden uns von der Garantie und können uns nicht in Rechnung gestellt werden. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Liefertermin (§ 638 BGB). Für Fehler an Übersetzungen, die vom Auftraggeber durch unrichtige oder unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte verursacht werden, übernehmen wir keine Haftung. Eine Haftung für Mängelfolgeschäden wird ausgeschlossen, soweit dem Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können.
8. Rücknahme des Übersetzungsauftrages
Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Übersetzungsauftrag zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich hierzu berechtigt zu sein, kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber die tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung stellen.
9. Geheimhaltung
Alle Texte und Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Zusammenarbeit mit ebenfalls der Geheimhaltungspflicht unterliegenden Erfüllungsgehilfen stellt keine Verletzung dieser Pflicht dar. Angesichts der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten sowie etwaiger anderer Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftragnehmer und möglichen Erfüllungsgehilfen und/oder dem Auftraggeber kann der Auftragnehmer einen absoluten Schutz von Betriebs- und Informationsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten und Informationen nicht gewährleisten, da es nicht auszuschließen ist, dass unbefugte Dritte auf elektronischem Wege auf die übermittelten Texte und Daten Zugriff nehmen.
10. Zahlungsbedingungen
Die Übersetzungsleistungen und Nebenkosten werden dem Auftraggeber nach Fertigstellung und Lieferung in Rechnung gestellt. Bei Großaufträgen kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen verlangen, die in vereinbarten Abständen nach Nachweis der erbrachten Leistungen fällig werden. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Banktage ab Rechnungsdatum. Skontoabzüge werden grundsätzlich nicht gewährt. Im Einzelfall können gesonderte Zahlungsfristen vereinbart werden. Bei Großaufträgen kann der Auftragnehmer Vorauszahlungen bis zu 30% des Gesamtpreises verlangen. Die weitere Bearbeitung des Auftrages ist von der Begleichung der Vorauszahlung abhängig. Bei verzögerter Zahlung ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftrag bis zur erfolgten Vorauszahlung ruhen zu lassen.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.12. Sonstige Bestimmungen
Sollten einzelne der vorgenannten Bedingungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Die fraglichen Bedingungen sind in diesem Fall durch andere Bestimmungen zu ersetzen, die in ihren wirtschaftlichen Absichten den beanstandeten Bedingungen möglichst nahe kommen.
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